Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei St. Pankratius Roding
zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
„Salus animarum suprema lex.“ Oberstes Gebot der Kirche ist das Heil der Seelen. Dabei umfasst die „Seel-Sorge“ dem biblischen Menschenbild entsprechend immer den ganzen Menschen: In seiner spirituellen Entwicklung, der Entfaltung seiner Persönlichkeit und Charismen und in seiner Leiblichkeit. Ohne dieses Prinzip aufzugeben, fehlt die Kirche durch Einzelne ihrer Glieder doch immer wieder. Daher ist es Aufgabe der Gemeinschaft als Ganzes, solches Fehlverhalten zuallererst zu verhindern, wo geschehen, ohne Wenn und Aber zu benennen und zu ahnden und an der Seite der Opfer zu sein.
Um diesem Anspruch und den damit verbundenen Verpflichtungen gerecht zu werden, wird folgendes Präventionskonzept gegen Missbrauch in Kraft gesetzt.
Roding, am Weltgebetstag für die Opfer von Missbrauch, 18. November 2022
Gez. Holger Kruschina, Pfarrer
1. Entwicklung des Schutzkonzeptes
Der Schutz soll zunächst Chefsache sein, das heißt ein echtes Anliegen von der Leitung her. Allerdings soll der Schutz im selben Maße Anliegen aller sein. Daher wurde nach Einarbeitung in die Handreichungen der Diözese im Sommer 2019 am 7.10. eine Stabsgruppe ins Leben gerufen. Zu ihr gehören alle Hauptamtlichen (bei den Kindergärten nur die Leitungen), die unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben: Pfarrer, Kaplan, Pastoralreferent, Mesner, Kirchenmusikerin, Praktikant. Dann alle Ehrenamtlichen bzw. Vertreter aus dieser Gruppe (Mesner, Gruppenleiter Minis, [Jugend-]Verbände) und Vertreter der kirchlichen Gremien (PGR und KV). Angesprochen und um Mitarbeit gebeten wurden gezielt zwei erfahrene Pädagoginnen (eine Erzieherin und eine Lehrerin), die in der Folge auch als Ansprechpartnerinnen zu fungieren sich bereit erklärten (s.u.) Zudem wurde in Absprache mit den Erziehungsberechtigten auch ein 12jähriger Ministrant mit seinem Vater dazu gebeten, um diese Perspektive mit einfließen zu lassen. Das Treffen wurde zuletzt öffentlich angekündigt und dazu eingeladen, jederzeit von sich aus teilnehmen zu können! Eine Person aus der Gemeinde ist dieser Einladung gefolgt.
Obwohl zu diesem Zeitpunkt der größere Teil der Gruppe bereits eine Präventionsschulung mitgemacht hatte, ging es bei diesem ersten Treffen anhand der Materialien der Diözese darum, zuerst einmal einen gemeinsamen Kenntnisstand herzustellen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Pfarrgemeinde wurde durch einen Bericht im Pfarrbrief in Kenntnis gesetzt.
Bei einem zweiten Treffen am 9.1.2020 wurde der Fragebogen zur Risikoanalyse erstellt, ein Wimmelbild für unter 10jährige ausgewählt und das Ganze in die Verantwortungsbereiche der einzelnen Mitglieder der Stabsgruppe (Kindergarten, Ministranten, Jugendchor, Kinder- und Jugendarbeit etc.) übergeben. Erneut wurde darüber im Pfarrbrief berichtet und der Risikofragebogen abgedruckt mit der Bitte um Rückmeldung.
Es gab in der Folge acht schriftliche Rückmeldungen von Einzelpersonen und Gruppen.
Dann kam Corona. Die Erstellung des Konzeptes rückte leider bei allen Beteiligten in den Hintergrund, auch wurde ja die Frist von Seiten der Diözese verlängert.
Im Sommer 2022 wurde es nun in Form eines Entwurfes erstellt und mit der Stabsgruppe im Oktober besprochen. Nach Durchsicht und Einarbeitung der Anmerkungen wurde das Schutzkonzept zum 18. November durch Beschluss der Kirchenverwaltung in Kraft gesetzt, die Gemeinde im Pfarrbrief und in den Gottesdiensten darüber informiert und das Konzept zur Einsichtnahme auf die Homepage der Pfarrei gestellt. Gemeindemitglieder, die keinen Zugang zum Internet haben, können einen Abdruck im Pfarrbüro holen.
2. Ergebnis der Risikoanalyse
Die Pfarrei Roding zählt rund 7.800 Katholikinnen und Katholiken. Neben der Stadtpfarrkirche wird auch in der Expositur Trasching und in den Filialen Obertrübenbach und Wetterfeld regelmäßig Gottesdienst gefeiert. In allen vier Pfarrgemeindeteilen gibt es eine Ministrantengruppe, haupt- und ehrenamtlich Verantwortliche: Kaplan, Mesner, Gruppenleiter. In Roding existiert ein Jugendchor unter Leitung der hauptamtlichen Kirchenmusikerin, in Trasching unter Leitung eines Ehrenamtlichen. An die Kolpingfamilie angegliedert ist eine Jung-Kolping-Gruppe. In Trasching, Obertrübenbach und Wetterfeld gibt es eine KLJB. Treffpunkt derselben sind eigene Gruppenräume: im Pfarrheim (TRA), in der Schule (OTR) und in der Burg (WEF). Bei den Landjugenden handelt es sich durchgängig um junge Erwachsene von mindestens 14 Jahren, in der Regel über 16 Jahren, die allermeisten sind bereits volljährig. Die Ministrantenschar umfasst rund 150 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 27 Jahren. Außerliturgische Aktivitäten gibt es nennenswert nur in Roding, wo auch die Gesamtzahl eine Unterteilung in Altersgruppen mit je eigenen Gruppenleitern hergibt. Diese haben allesamt an einer Gruppenleiterschulung mit der Einheit Prävention teilgenommen. Die Rodinger Minis verfügen über einen eigenen Gruppenraum im Pfarrheim.
Vor allem mit Blick auf die räumlichen und aktionsbedingten Möglichkeiten hat die Rückmeldung in der Stabsgruppe und in den Fragebögen ergeben, dass das Gefährdungspotential als sehr gering bis gar nicht gesehen wird („dunkle Ecken“, Zugang etc.)
Die offene Kommunikation und die Teilnahme an Schulungen, sowie das Einholen erweiterter Führungszeugnisse sind gängige Praxis und minimieren das Risiko ebenfalls. Eine noch stärkere Sensibilisierung und Bewusstwerdung, auch ein klares „Beschwerdemanagement“ wird aber empfohlen. Dies soll mit der Erstellung des Schutzkonzeptes vorangetrieben werden.
In der Pfarrei Roding gibt es keine Tischgruppen. Erstkommunion- und Firmvorbereitung geschieht durch Hauptamtliche. Mit Ausnahme der Beichte findet alles in größeren Gruppen statt. Die Sakramentenvorbereitende Beichte findet unter Wahrung des Beichtgeheimnisses als öffentlicher Termin in größeren Gruppen und im Beisein mindestens eines weiteren Hauptamtlichen, so wie interessierter Eltern statt.
Ein Kinderwortgottesdienstteam aus dem Sachausschuss Ehe und Familie gestaltet monatlich einen Gottesdienst. Durch starke Einbeziehung der Eltern und die Beschränkung der Begegnung auf die Liturgie ist dieses Feld zu vernachlässigen.
In den beiden Kindertageseinrichtungen besteht ein eigenes Schutzkonzept. Für die Muki-Gruppe im Pfarrheim trägt der KDFB die Verantwortung. Die Erstellung eines eigenen oder Übernahme des pfarrlichen Schutzkonzeptes soll verbindlich gefordert werden.
3. Institutionelles Schutzkonzept
Aufgabe unseres Schutzkonzeptes und unserer Jugendarbeit ist es, die persönliche Eignung sowie fachliche Kompetenz der Betreuer/innen sicherzustellen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. einer Selbstauskunft ist daher verpflichtend für eine haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Pfarrei. Daneben muss jede/r Betreuer/in den Verhaltenskodex (Anlage 1) gegen Unterschrift zur Kenntnis nehmen und die Regelungen beachten. Ein Teil soll zusätzlich einen Gruppenleiterkurs bzw. eine Präventionsschulung besuchen. Die Details werden in den folgenden Punkten genauer erläutert.
3.1 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunft
Um ausschließen zu können, dass in der Jugendarbeit unserer Pfarrei Personen mit bestimmter strafrechtlicher Verurteilung arbeiten, ist von verschiedenen Personengruppen ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Bei der Eingrenzung orientieren wir uns dabei an den diözesanen Vorgaben. (S. 16 – Heft 2 – Arbeitshilfen für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen, Bistum Regensburg)Demnach handelt es sich bei den Ehrenamtlichen um
Mesner und Gruppenleiter der Ministranten,
bei den Hauptamtlichen um
Pfarrer, Kaplan, Pastoralreferent, Mesner (Roding) und die Kirchenmusikerin.
Die Erweiterten Führungszeugnisse der Ehrenamtlichen werden in der Katholischen Jugendstelle überprüft. Dort wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und an die Pfarrei gesandt. Die Aufbewahrung der Dokumente erfolgt im Pfarrbüro.
Für die übrigen Gruppen wird die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses als nicht notwendig bzw. als nicht zielführend erachtet. Stattdessen wird von folgenden Personenkreisen eine Selbstauskunft (Anlage 2) verlangt:
- Mitwirkende beim Kinderfasching
- Kinderwortgottesdienst-Team
- Mitwirkende bei AktionenMitwirkende beim Kinderbibeltag
3.2. Präventionsschulung bzw. Gruppenleiterkurs
Die Gruppenleiter der Ministranten sollen grundsätzlich einen Gruppenleiterkurs absolvieren. Dieser wird von der Jugendstelle jährlich angeboten und enthält auch eine Einheit zum Thema Prävention. An der Präventionsschulung des Bi
3.3 Verhaltenskodex
Die Ausarbeitung des Verhaltenskodexes erfolgte anhand der Präventionsordnung des Bistums Regensburg sowie verschiedener Muster anderer Pfarreien. Zunächst wurde ein Entwurf erstellt, der in der Stabsgruppe besprochen wurde. Er soll mit dem gesamten Konzept bei der Präventionsbeauftragten der Diözese vorgelegt werden. Änderungsvorschläge können, Änderungsforderungen müssen eingearbeitet werden. Der Verhaltenskodex soll in allen Gruppen besprochen werden.
3.4. Beschwerdewege
Die praktische Grundlage unseres Handelns bildet der Verhaltenskodex, der jedem Mitarbeitenden gegen Unterschrift ausgehändigt wird. Bei Verstößen gegen diesen bzw. bei strafbaren Handlungen wird die Möglichkeit zur Beschwerde eröffnet.
Neben Betroffenen sollen auch externe Personen, denen ein Vorfall anvertraut wurde, die Möglichkeit haben, eine Beschwerde einzureichen.
Neben der Möglichkeit einer direkten Beschwerde bei Fehlverhalten z.B. innerhalb einer Gruppe, soll ein gezieltes Beschwerdesystem eingerichtet und publiziert werden. Um in der Pfarrei das Sechs-Augenprinzip sicherzustellen, sind folgende Personen Ansprechpartner:
Pfarrer Matthias Kienberger (Präventionsfachkraft der Pfarrei)
Fr. Centa Weber
Fr. Johanna Baier
Zudem sollen mit der Veröffentlichung des Schutzkonzeptes auch die zentralen Meldestellen in Erinnerung gerufen werden:
Wolfgang Sill (09633 9180759); wolfgang.sill@gmx.de
Susanne Engl-Adacker (0176 97928634); s.engl-adacker@gmx.de
als Missbrauchsbeauftragte des Bistums Regensburg
Daneben sollen auch weitere externe Beratungsstellen, wie z. B. die Nummer gegen Kummer (www.nummergegenkummer.de; 0800/1110333) oder die Homepage des UBSKM (unabhängige Beratungsstelle der Bunderegierung): https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html bekannter gemacht, z.B. in den Jugendräumen aufgehängt werden.
Bei Eingang einer Beschwerde nicht beim Pfarrer kann sich die Ansprechpartnerin mit dem Pfarrer besprechen (sofern er nicht von der Beschwerde betroffen ist, s.u.!) Wenn möglich wird von ihm als Präventionsfachkraft der Pfarrei (andernfalls von der gewählten Ansprechpartnerin) zunächst das (persönliche) Gespräch gesucht. Die Präventionsfachkraft / Anprechpartnerin übt dabei eine Lotsenfunktion aus und legt gemeinsam mit der/dem Betroffenen das weitere Vorgehen im Einzelfall fest. Das Gespräch soll per Erfassungsbogen dokumentiert werden (Anlage 3). Neben der Unterschrift der Präventionsfachkraft /Ansprechpartnerin soll nach Möglichkeit auch der Betroffene unterzeichnen. Die ausgefüllten Erfassungsbögen werden in einem gesonderten Ordner im Tresor des Pfarrbüros aufbewahrt. Sofern sich die Beschwerde gegen den Pfarrer richtet, geht die Beschwerde an wenigstens eine der beiden anderen Ansprechpartnerinnen. In diesem Fall erfolgt eine Weiterleitung der Unterlagen an das Bistum. Eine detaillierte Entscheidung über das weitere Vorgehen (z. B. Hinzuziehen einer externen Beratungsstelle) kann erst getroffen werden, wenn die Umstände des Einzelfalls bekannt sind. Als Hilfestellung dient die beigefügte Übersicht (Anlage 4).
Bei einer Beschwerde sollen folgende Schritte eingeleitet werden:
Schritt 1 Entgegennehmen der Beschwerde, Dokumentation der Beschwerde und Aufzeigen der weiteren Möglichkeiten
Schritt 2 Entscheidung über das weitere Vorgehen, ggfs. Hinzuziehen weiterer Stellen / Personen je nach Einzelfall (z. B: Pfarrer, Eltern, Bistum, ...)
Schritt 3 Information des/der Beschwerdeführers/in über das weitere Vorgehen und das Ergebnis der Beschwerde
3.5 Qualitätsmanagement
Da das Institutionelle Schutzkonzept in dieser Form erstmals in Kraft tritt, sollen die Regelungen nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten besprochen und ggfs. überarbeitet werden. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob das Schutzkonzept in der bisherigen Form noch auf die Bedingungen in der Pfarrgemeinde zugeschnitten ist.
Sofern sich das Schutzkonzept innerhalb der zwei Jahre bewährt hat und keine größeren Änderungen vorgenommen werden müssen, können die Überprüfungsabstände auf fünf Jahre verlängert werden.
Selbstverständlich können bei Bedarf auch außerhalb dieses Turnus Überprüfungen bzw. Änderungen veranlasst werden, z. B. wenn eine Beschwerde eingeht oder sich die staatlichen oder kirchlichen Vorgaben ändern.
Für die im Moment aktiven Betreuer werden die entsprechenden Unterlagen ausgehändigt bzw. angefordert. Die Unterlagen sollen soweit wie möglich bis spätestens 30.11.2022 im Pfarrbüro abgegeben werden. Sie werden dort gesammelt, in eine vorbereitete Übersicht eingetragen und in o.a. Weise aufbewahrt. Künftige Betreuer/innen müssen im Zuge der Übernahme eines Dienstes die entsprechenden Unterlagen vorlegen. Die Erweiterten Führungszeugnisse müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Die Wiedervorlage erfolgt durch das Pfarrbüro als konstante Einrichtung.
4. Inkrafttreten
Das Schutzkonzept tritt nach Beschluss der Kirchenverwaltung vom 17.11.22 mit der Bekanntgabe und Veröffentlichung mit Wirkung zum 18.11.2022 in Kraft.